Parkierungsverordnung
Neue Parkierungsverordnung
| Ab dem 1. Februar 2009 ist in Hedingen die von der Gemeindeversammlung am 12. Juni 2008 festgesetzte Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsverordnung) samt den entsprechenden Ausführungsbestimmungen in Kraft. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass |
| auf den meisten öffentlichen Parkplätzen in Hedingen von Montag bis Freitag tagsüber eine Parkzeitbeschränkung von 6 Stunden gilt und |
| das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund gebührenpflichtig wird. |
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Fragen und Antworten zum Thema Parkierungsverordnung

