Da einige Sachgeschäfte anstehen, hat der Gemeinderat beschlossen, am 15. März 2012 eine ausserordentliche Gemeindeversammlung anzusetzen. Dabei werden folgende Geschäfte behandelt:
· Bauabrechnung des Umbaus des Klassentraktes im Sekundarschulhaus Güpf
· Bauabrechnung der Sanierung der Brücke über den Hirslenbach an der Oberdorfstrasse
· Kreditantrag für die Sanierung des Chinderhuus am Lettenackerweg 2
· Kreditantrag für die Sanierung des gemeindeeigenen Teils der Strasse Mühlerain
· Kreditantrag für die Sanierung verschiedener Gemeindestrassen im Landwirtschaftsgebiet
· Kreditantrag für den Ersatz eines Kommunalfahrzeuges im Werkhof
Die Broschüre mit den detaillierten Anträgen wird wie üblich ungefähr 10 Tage vor der Versammlung an alle Haushaltungen verteilt.
Nach der Kündigung der bisherigen Mitarbeiterin Denise Disler auf den 1. November 2011 hat der Gemeinderat beschlossen, die Arbeitsaufteilung innerhalb der Gemeindeverwaltung zu überprüfen. Um bis dahin den entstandenen Kapazitätsengpass zu überbrücken, wurde das Pensum von Werner Bösch, Bereichsleiter Liegenschaften, vorläufig von 50% auf 80% erhöht und in der Einwohnerkontrolle Rahel Hunziker mit einem befristeten Teilzeitpensum angestellt.
Um auf aussergewöhnliche Ereignisse reagieren zu können, hat die Gemeinde Hedingen Ende 2006 ihre sogenannte zivile Gemeindeführungsorganisation (ZGO) der heutigen Bedrohungslage angepasst. Für Ereignisse von überkommunalem Ausmass soll nun auch eine Regionale Führungsorganisation aufgebaut werden. Der Auftrag, ein entsprechendes Konzept für alle Gemeinden des Bezirks zu erarbeiten, ging an den Sicherheits-Zweckverband Albis
Pro Jahr können die Gemeinden maximal vier Sonntage bezeichnen, an denen die Verkaufsgeschäfte ohne besondere Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen und somit geöffnet haben können. In Absprache mit den in Frage kommenden Geschäften hat der Gemeinderat diese Sonntage auf 15. und 29. April sowie 18. und 25. November 2012 festgelegt.
In der Gemeindestrasse Kreuzrain wurden zwei Hydranten sowie die entsprechenden Zuleitungen ersetzt. Gemäss Voranschlag rechnete man mit Kosten von 19'300 Franken. Die tatsächlichen Kosten beliefen sich auf 18'345 Franken. Dies war das letzte Mal, dass die Gemeinde die Kosten für die Sanierung bzw. den Bau von Hydrantenanlagen übernahm. Ab sofort müssen diese von der Wasserversorgungs-Genossenschaft bezahlt und über die Wassergebühren finanziert werden.
Die Belagsergänzung auf der Gemeindestrasse Riedenbächli kostete insgesamt 25'474 Franken. Der bewilligte Kredit betrug 25'200 Franken.
Zwischen dem Amt für Jugend und Berufsberatung Region Süd und den Gemeinden des Bezirks Affoltern wurde eine neue Leistungsvereinbarung über die Führung der Jugendberatungsstelle contact abgeschlossen. Die wesentlichste Änderung zur bisherigen Regelung betrifft die Abgeltung. So werden die Gemeindeanteile auf die einzelnen Gemeinden im Verhältnis zur jeweiligen unter 20-jährigen Bevölkerung vorgenommen.
Folgende Bauherrschaften erhielten eine baurechtliche Bewilligung:
· Bosshard Roman, für den Einbau einer Arztpraxis im Wohn- und Geschäftshaus Zwillikerstrasse 4
· Schweizer Hans Rudolf und Lütolf Schweizer Johanna, für eine Photovoltaikanlage an der Gehrstrasse 1
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