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Aufhebung allgemeines Feuerverbot und Feuerwerksverbot vom 27. Juli 2022

01.09.2022

Das gemäss Verfügung vom 27. Juli 2022 erlassene allgemeine Feuerverbot und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet wird mit Verfügung vom 1. September 2022 aufgehoben.

Das von der Baudirektion des Kantons Zürich vom 21. Juli 2022 festgesetzte generelle Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (bis 200 m Abstand) wurde per 1. September 2022 ebenfalls aufgehoben.

Die Verfügung kann während der Rekursfrist beim Schalter der Einwohnerkontrolle, Zürcherstrasse 27, 8908 He-dingen oder hier eingesehen werden.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.

1. September 2022

Gemeinderat Hedingen


Präsidialverfügung vom 1. September 2022

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