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Am 9. Juni 2022 setzte die Gemeindeversammlung die Teilrevision der kommunalen Richtplanung und der kommunalen Nutzungsplanung fest. Die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigte die Richtplanung mit Verfügung vom 6. März 2023. Die Nutzungsplanung (teilweise Nichtgenehmigung) verfügte die Baudirektion am 21. November 2023. Gegen die Richt- und Nutzungsplanung sind gemäss Rechtskraftbescheinigung keine Rechtsmittel ergriffen worden.
Die Bau- und Zonenordnung sowie der Zonenplan sind hier und auch in unserer Rechtssammlung abrufbar:
710.1 Bau- und Zonenordnung
710.1 Bau- und Zonenordnung - Zonenplan
710.1 Bau- und Zonenordnung - Kommunaler Verkehrsrichtplan
710.1 Bau- und Zonenordnung - Kernzonenplan
Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung und die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung (teilweise Nichtgenehmigung) sind in Rechtskraft erwachsen und treten am Tag nach der Publikation in Kraft, d.h. die Beurteilung von Baugesuchen erfolgt ab 6. Juli 2024 auf Basis der revidierten Bau- und Zonenordnung.