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Anordnung einer stillen Ersatzwahl: Ansetzung der 1. Frist

10.06.2022

Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für die Amtsdauer 2022-2026

Der Bezirksrat Affoltern am Albis hat am 1. Juni 2022 Roland Schneider aufgrund seines Gesuchs und unter Verdankung der geleisteten Dienste als Mitglied des Gemeinderates Hedingen entlassen. Es ist eine Nachfolgerin, bzw. ein Nachfolger für die Amtsdauer 2022 bis 2026 zu wählen. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am Mittwoch, 20. Juli 2022, Wahlvorschläge beim Gemeinderat Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Hedingen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde (Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse) eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat Hedingen erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen erhältlich oder auf unserer Homepage zu beziehen.

Gegen diese Wahlanordnungen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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