Details finden Sie hier.
Erneuerungswahl Gemeindebehörden, Amtsdauer 2026 – 2030
Ansetzung einer zweiten, 7-tägigen Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Erneuerungswahlen vom Sonntag, 8. März 2026, und Mitteilung über die eingereichten provisorischen Wahlvorschläge
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 30. September 2025 sind für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden und deren Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Als Mitglied des Gemeinderats (in alphabetischer Reihenfolge):
| Doppler Nicole (w) | 1976 | Haldenstrasse 44H | Selbständig | bisher | FDP |
| Kraxner Fabian (m) | 1992 | Fliederstrasse 8 | Arzt | bisher | GLP |
| Perret Remo (m) | 2003 | Zürcherstrasse 20 | Logistiker | neu | SP |
| Schilliger Rolf (m) | 1968 | Riedstrasse 1A | Leiter Rollout Ost, Post CH Netz AG | bisher | parteilos |
| Senn Mohanatas Debora (w) | 1980 | Haldenstrasse 30 | Mediatorin | neu | SP |
| Vanetta Marco (m) | 1966 | Im Chrätzacher 19 | Dipl. Ing. ETH | bisher | FDP |
Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderats:
| Doppler Nicole (w) | 1976 | Haldenstrasse 44H | Selbständig | neu | FDP |
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderats kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied des Gemeinderats wählen.
Als Mitglied der Schulpflege (in alphabetischer Reihenfolge):
| Bigler Adrian (m) | 1979 | Im Zelgli 6 | Rechtsanwalt | neu | FDP |
| Nievergelt Esther (w) | 1973 | Rüchligstrasse 8 | Ernährungspsychologische Beraterin | bisher | parteilos |
| Schafroth Aline (w) | 1985 | Halb Ger 5 | Leiterin Finanzen | bisher | parteilos |
| Schaub Salome (w) | 1982 | Römerweg 8 | Teamleiterin / Ausbildnerin Bankfach | bisher | parteilos |
| Shushack Don (m) | 1954 | Römerweg 14 | IT-Projektleiter | bisher | parteilos |
| Stuckert Philipp (m) | 1975 | Im Zelgliacher 15 | Techniker | bisher | parteilos |
| Vetsch Maja (w) | 1969 | Haldenstrasse 15 | Bankangestellte | bisher | parteilos |
Als Präsidentin bzw. Präsident der Schulpflege:
| Nievergelt Esther (w) | 1973 | Rüchligstrasse 8 | Ernährungspsychologische Beraterin | bisher | parteilos |
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident der Schulpflege kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Schulpflege wählen.
Als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission (in alphabetischer Reihenfolge):
| Bossert Franziska (w) | 1986 | Affolternstrasse 8 | Finanzexpertin, öffentlicher Sektor | neu | parteilos |
| Favre Christina (w) | 1981 | Haldenstrasse 32 | Wirtschaftswissenschaftlerin (lic. rer. pol) | bisher | parteilos |
| Ringger David (m) | 1981 | Mühlerainstrasse 10 | Unternehmer | neu | FDP |
| Ulrich François (m) | 1973 | Bachtalenstrasse 14H | Projektleiter Finanzindustrie | neu | bisher |
| Von Wartburg Gabriel (m) | 1988 | Kreuzrain 10 | IT-Projektleiter | neu | FDP |
| Wildhaber Matthias (m) | 1973 | Alte Haldenstrasse 21 | Betriebsökonom FH | bisher | SVP |
Als Präsidentin bzw. Präsident der Rechnungsprüfungskommission:
| Wildhaber Matthias (m) | 1973 | Alte Haldenstrasse 21 | Betriebsökonom FH | neu | SVP |
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident der Rechnungsprüfungskommission kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission wählen.
Als Mitglied der Baukommission (in alphabetischer Reihenfolge):
| Bollier Mauritius (m) | 1962 | Arnistrasse 23a | Masch. Ing. HTL | bisher | parteilos |
| Rupar Oliver (m) | 1972 | Haldenstrasse 6 | Chef Gebäudetechnik | bisher | parteilos |
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung).
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 28. November 2025, 11:30 Uhr, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder auch neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, eingereicht werden können. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte).
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z. B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen bezogen werden oder auf hedingen.ch heruntergeladen werden.
Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wahlvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 5. Dezember 2025 amtlich publiziert.
In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung (GO) werden Erneuerungswahlen mit leeren Wahlzetteln und einem Beiblatt an der Urne durchgeführt.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Downloads:
Wahlvorschlag Nachmeldefrist Gemeinderat
Wahlvorschlag Nachmeldefrist Gemeinderat Präsidium
Wahlvorschlag Nachmeldefrist Schulpflege
Wahlvorschlag Nachmeldefrist Schulpflege Präsidium
Wahlvorschlag Nachmeldefrist Rechnungsprüfungskommission
Wahlvorschlag Nachmeldefrist Rechnungsprüfungskommission Präsidium
Wahlvorschlag Nachmeldefrist Baukommission