21.12.2022
Die genannten Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe gelten schweizweit ab Montag, 28. November 2022 bis mindestens 15. Februar 2023.
Das Informationsschreiben des Veterinäramtes des Kantons Zürich finden Sie hier.
Geflügel muss registriert werden
Unabhängig von diesen Massnahmen und unabhängig von der Vogelgrippe-Situation sind alle Geflügelhaltungen, auch Kleinst- und Hobbyhaltungen, beim Veterinäramt zu registrieren. Am einfachsten geht dies mit folgendem QR-Code:
Ein direkter Link auf die Online-Registrierung von Geflügel sowie Merkblätter sind auf der Spezial-Website www.zh.ch/vogelgrippe zu finden.