Für die Stimmberechtigten der Gemeinde Hedingen, die sich für das Amt als Gemeinderat interessieren, besteht die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Eingabefrist ist der 20. Juli 2022. Nach dieser Frist werden die vorgeschlagenen Kandidaten/Kandidatinnen mit einer weiteren Publikation und einer Nachfrist von sieben Tagen, innert welcher die Vorschläge geändert oder zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden können, veröffentlicht. Würde dem Gemeinderat nach Ablauf der beiden Fristen nur ein Wahlvorschlag vorliegen, könnte der Vorgeschlagene in stiller Wahl gewählt werden. Falls mehrere Personen kandidieren, erfolgt eine Urnenwahl am ordentlichen Abstimmungs- / Wahlsonntag, 25. September 2022.