Navigieren in Hedingen

Aus der Ratsstube - Januar und Februar 2026

Aus der Ratsstube

Der Gemeinderat hat an seinen Sitzungen vom 27. Januar sowie 10. Februar 2026 unter anderem folgende Geschäfte behandelt:

Schulanlage Güpf Kindergarten 1 - Ersatz Fensterfront

Der Kindergarten 1 bei der Schulanlage Güpf wurde 2012 an- und umgebaut. Bereits im Jahr 2023 stellte der Hauswart fest, dass sich beim angebauten Gebäudeteil bei den Holzfensterrahmen an der Süd-West-Fassade morsche Stellen bildeten. Diese Stellen wurden in einer ersten Phase beseitigt und die Situation weiterhin beobachtet. 2024 wurden weitere morsche Stellen an den Fensterrahmen, respektive in den Rahmenecken entdeckt, was den Bereich Immobilien veranlasste, vertiefte Abklärungen vorzunehmen und eine Schadensbeurteilung zu veranlassen. Mit einer Wärmebildkamera wurden Aufnahmen der Fensterfront gemacht. Dabei wurden an den Fensterrahmen kalte Stellen sowie leichte Zugserscheinungen festgestellt, die vermutlich auf kalte Oberflächen zurückzuführen sind. Da die Qualität und die Ausführungsdetails bei den Fenstern seit 2012 stetig verbessert und verändert wurden, ist es nicht möglich die bestehenden Fenster weiter zu verwenden und nur die Fensterrahmen auszuwechseln. Für das Auswechseln der Fensterfront müssen beim Holzelementbau einige Teile der Holzfassade aussen, der Fensterbrüstung innen und die Fensterstoren demontiert werden. Für die Erneuerung der Fensterfront beim Kindergarten 1 hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 50'000 inkl. MWST bewilligt. Der Ersatz der Fensterfront ist in den Schulsommerferien 2026 vorgesehen.

Liegenschaft Lettenackerweg 2 (Chinderhuus) - Erneuerung Elektroanschluss

Bei der Liegenschaft Lettenackerweg 2 (Chinderhuus Hedingen) befindet sich im Innern des Gebäudes der Netzanschluss für Strom. Der alte Netzanschluss besteht aus Bleikabeln, welche eingangsseitig beim Anschlusskasten ausgegossen wurden. Anfangs 2025 wurde festgestellt, dass aus dem Anschlusskasten eine braune Flüssigkeit austritt. Dies veranlasste den Bereich Immobilien mit den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) die Sachlage vor Ort zu besprechen. Daraus resultierend ergibt sich, dass diese Liegenschaft mit einer Elektrozuleitung ab dem Verteilkasten, welcher sich bei der Parzellengrenze zum Grundstück alte Affolternstrasse 13a befindet, gemäss dem Projektplan EKZ neu erschlossen werden muss. Dadurch muss der neue Elektroanschlusskasten (Gebäudefassade) mit dem bestehenden Elektroverteilkasten (Sicherungskasten), welcher sich im Treppenhaus befindet, verbunden werden. Für die Erneuerung des Elektroanschlusses hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 30'000 inkl. MWST bewilligt. Die Arbeiten werden durch Markus Frei Elektroanlagen, Hedingen (Elektroinstallationen) und Andreas Baumann, Hedingen (Tiefbauarbeiten), in Zusammenarbeit mit den EKZ ausgeführt.

Liegenschaft Zwillikerstrasse 7 – Ersatz Wärmepumpe

Der Gemeinderat genehmigt für den Ersatz der defekten Wärmepumpe in der Liegenschaft Zwillikerstrasse 7 (Finanzvermögen) einen Kredit von CHF 60'000 inkl. MWST als gebundene Ausgabe. Nach dem Totalausfall der überalterten Anlage (Baujahr 1988) musste eine provisorische Notheizung installiert werden. Zur Sicherstellung der Wärmeversorgung für die derzeit rund 14 – 16 untergebrachten Personen ist der Ersatz der Wärmepumpe technisch und wirtschaftlich die zweckmässigste Lösung.

Stellungnahme Reorganisation Betreibungskreise

Das Obergericht des Kantons Zürich hat den Regierungsrat ersucht, die Grösse und Anzahl der Betreibungskreise zu überprüfen. Hintergrund ist die Feststellung des Betreibungsinspektorats, dass zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und termingerechten Vollstreckung eine Reduktion der heutigen 56 Betreibungskreise angezeigt ist. Der Regierungsrat stellt im Rahmen der Anhörung zwei Varianten zur Diskussion: Eine Reduktion auf 34 beziehungsweise auf 18 Betreibungskreise. Die Gemeinden wurden gebeten bis 2. März 2026 dazu Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat Hedingen lehnt beide Reduktionsvarianten ab. Aus Sicht der Gemeinde Hedingen und in Anlehnung an die Position der anderen Gemeinden im Knonauer Amt, gehen beide Reduktionsvarianten zu weit. Namentlich den eher weitläufig ländlichen Gegenden wird mit diesen beiden Varianten zu wenig Rechnung getragen. Am Beispiel des Bezirks Affoltern kann aufgezeigt werden, dass die bestehenden drei Betreibungskreise in der 2 | 2 Grössenordnung von rund 3000 - 6000 Betreibungen pro Jahr ihr flächenmässig aufwendiges Gebiet heute effizient und mit guter Qualität bearbeiten. Für den Fall, dass eine Reorganisation tatsächlich von Nöten ist, wird zudem eine Neuaufgleisung des Verfahrens mit einer sehr langen Übergangsfrist (10 + Jahre) für die Umsetzung beantragt.

Hedingen, Februar 2026