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Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot

Ab heute, 15. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt in Hedingen ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot

Das Gemeindepräsidium Hedingen hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der erhöhten Waldbrandgefahr für das gesamte Gemeindegebiet ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot beschlossen.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf und umfasst sämtliche Feuer im Freien sowie das Abbrennen von Feuerwerk. Gas, Elektro- und Holzkohlegrills sind in Siedlungsgebieten nur mit grösster Vorsicht und unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften erlaubt.

Das Gemeindepräsidium und der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und bittet darum, die geltenden Massnahmen konsequent einzuhalten.

Gemeinderat Hedingen