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Nutzungsplanung: Hedingen. Teilrevision statische Waldgrenzen und kantonale Nutzungszonen – öffentliche Auflage und Anhörung gemäss § 7 PBG, Hedingen

Öffentliche Auflage

Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 10. Februar 2026 verfügt:

I. Der Entwurf für die Teilrevision der statischen Waldgrenzen und kantonalen Nutzungszonen der Gemeinde Hedingen wird vom 20. Februar 2026 bis 21. April 2026 öffentlich aufgelegt. In der gleichen Zeit findet die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger statt.

II. Die Auflage erfolgt über die gesamte Frist während der ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeinde Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen sowie bei der Baudirektion, Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich (4. Stock). Zudem sind die neuen Waldgrenzen sowie kantonalen und regionalen Nutzungszonen während der Auflagefrist im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) als projektierte Linien und Flächen einsehbar (siehe kantonaler GIS-Browser: https://maps.zh.ch/s/hcmpln9v).

III. Während der Auflagefrist kann jede Person zur Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis zum 21. April 2026 (Datum des Poststempels) dem Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, einzureichen.