Privater Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG, Anpassung, Öffentliche Auflage, Hedingen
Öffentliche Auflage
Betrifft
8908 Hedingen
Rechtliche Hinweise und Fristen
Ort der Auflage
Gemeinde Hedingen
Zürcherstrasse 27
8908 Hedingen
Angaben zur Auflage:
Die öffentliche Auflage erfolgt aufgrund einer Wiedererwägung des privaten Gestaltungsplans der Ernst Schweizer AG, um einen formellen Mangel in der ursprünglichen Auflage zu beheben.
Die Auflage umfasst folgende Unterlagen:
- Änderungsplan Privater Gestaltungsplan «Areal Ernst Schweizer AG» Mst. 1:1000
- Privater Gestaltungsplan «Areal Ernst Schweizer AG» Mst. 1:1000
- Planungsbericht nach Art. 47 RPV Änderungen Privater Gestaltungsplan Areal Ernst Schweizer AG
- Geänderte Gestaltungsplanvorschriften
Diese Wiederauflage ersetzt die ursprüngliche Auflage vom 19. Dezember 2025.
Alle bei der ursprünglichen Auflage erhobenen Einwendungen behalten ihre volle Gültigkeit.
Die Unterlagen liegen während der Auflagefrist vom 31. März 2026 bis 30. Mai 2026 bei der Gemeindeverwaltung Hedingen auf und stehen auf der Homepage hedingen.ch elektronisch zur Verfügung.
Rechtliche Hinweise
Während der Auflagedauer kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens am 30. Mai 2026 (Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, zu richten. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Rechtsmittelfrist
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 30. Mai 2026
Weitere Unterlagen:
Ernst Schweizer AG - Privater Gestaltungsplan; Anpassung gemäss kan tonaler Vorprüfung und öffentliche Auflage der Planunterlagen