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Privater Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG, Anpassung, Öffentliche Auflage, Hedingen

Öffentliche Auflage

Betrifft

8908 Hedingen

Rechtliche Hinweise und Fristen

Ort der Auflage
Gemeinde Hedingen
Zürcherstrasse 27
8908 Hedingen

Angaben zur Auflage:
 

Die öffentliche Auflage erfolgt aufgrund einer Wiedererwägung des privaten Gestaltungsplans der Ernst Schweizer AG, um einen formellen Mangel in der ursprünglichen Auflage zu beheben.

Die Auflage umfasst folgende Unterlagen:

Diese Wiederauflage ersetzt die ursprüngliche Auflage vom 19. Dezember 2025.
Alle bei der ursprünglichen Auflage erhobenen Einwendungen behalten ihre volle Gültigkeit.

Die Unterlagen liegen während der Auflagefrist vom 31. März 2026 bis 30. Mai 2026 bei der Gemeindeverwaltung Hedingen auf und stehen auf der Homepage hedingen.ch elektronisch zur Verfügung.

Rechtliche Hinweise

Während der Auflagedauer kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens am 30. Mai 2026 (Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, zu richten. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.

Rechtsmittelfrist

Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 30. Mai 2026


Weitere Unterlagen:
Ernst Schweizer AG - Privater Gestaltungsplan; Anpassung gemäss kan tonaler Vorprüfung und öffentliche Auflage der Planunterlagen