Wasserversorgungs-Genossenschaft Hedingen: Anpassung der Tarifordnung ab 31. Oktober 2026
Die 132. ordentliche Generalversammlung der Wasserversorgungs-Genossenschaft Hedingen (WVGH) hat mit Beschluss vom 31. März 2026, gestützt auf Art. 4 der Verordnung über die Wasserversorgung der Gemeinde Hedingen vom 14. November 2014 und Art. 9 des Leistungsauftrages zwischen der Gemeinde Hedingen und der WVGH vom 25. November 2015, den folgenden allgemein verbindlichen Erlass festgesetzt:
Die Tarife werden per 31. Oktober 2026 wie folgt angepasst:
- Erhöhung der Anschlussgebühren auf 1,8 % des Gebäudeversicherungswertes
- Erhöhung der Grundgebühr pro 1. Wohnung auf CHF 130.00 p.a.
- Erhöhung der Grundgebühr ab der 2. Wohnung in derselben Liegenschaft auf CHF 80.00 p.a.
- Erhöhung der Grundgebühr für Wohnungen Industrie auf CHF 80.00 p.a.
- Erhöhung der Mengengebühr pro bezogenem m3 Trinkwasser auf CHF 1.65
Der Preisüberwacher hat die geplante Erhöhung als unbedenklich qualifiziert.
Die Tarifordnung vom 1. Oktober 2023 wird entsprechend geändert.
Die wichtigsten Punkte zur Tariferhöhung sind unter https://wasserhedingen.ch/news/ veröffentlicht.
Ab 12. Juni 2026 liegt der vollständige Erlass 30 Tage während der ordentlichen Öffnungszeit im Gemeindehaus Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.