Abfallentsorgung Umstellung auf UFC
Die Gemeindeversammlung Hedingen hat am 9. Juni 2022 das Abfallreglement beschlossen, welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Gemäss Abfallverordnung werden für die Sammlung von Siedlungsabfällen mit Gebührensäcken grundsätzlich Unterflurcontainer (UFC) eingesetzt. Die Gemeindeverwaltung wurde mit der schrittweisen Umsetzung der darin enthaltenen Vorgaben beauftragt.
Folgende öffentliche Unterflurcontainer wurden bisher erstellt und sind in Betrieb:
- UFC Unterdorfstrasse 4
- UFC Sunnemattstrasse 1
- UFC Sunnemattstrasse 46
- UFC Kaltackerstrasse 7
- UFC Kronenweg 1

Entsorgung
- Gemäss Abfallverordnung sind Abfälle den vorgesehenen Sammelstellen zu übergeben.
- Hauskehricht ist neu über die Unterflurcontainer zu entsorgen.
- Es dürfen ausschliesslich offizielle DILECA-Gebührensäcke verwendet werden.
Umstellung
- Mit der Einführung der Unterflurcontainer erfolgt die Entsorgung des Hauskehrichts in Ihrem Gebiet zentral.
- Das Bereitstellen von Kehrichtsäcken am Strassenrand ist künftig nicht mehr zulässig.
- Die Abholung von Abfallsäcken vor der Haustüre sowie die Leerung bestehender privater Container werden in Ihrem Gebiet nach einer 30-tägigen Übergangsfrist per 30. September 2026 eingestellt.
Für nicht mehr benötigte Kehrichtcontainer wird die Gemeinde Hedingen bis Ende 2026 eine kostenlose Sammelaktion durchführen. Detaillierte Informationen folgen auf www.hedingen.ch oder über den News- und Eventletter der Gemeinde.
Einzugsgebiet
- Die Einzugsgebiete der Unterflurcontainer wurden durch den Gemeinderat festgelegt.
- Die in der Abfallverordnung genannte indikative Bringdistanz von 250 m dient als Richtwert.
- Massgebend ist der im beigelegten Plan dargestellte Perimeter.
Grünabfuhr
- Die Grünabfuhr bleibt von der Umstellung unberührt.
- Das Grüngut wird weiterhin in den dafür vorgesehenen grünen Containern vor der Haustüre bereitgestellt und abgeholt.
Gewerbe / Betriebe
- Gewerbeabfälle dürfen in offiziellen Gebührensäcken über die Unterflurcontainer entsorgt werden.
- Für Betriebe mit bestehenden Gewerbecontainern ergeben sich durch die Einführung der Unterflurcontainer derzeit keine Änderungen.
- Betriebe mit grösseren Abfallmengen oder besonderen Entsorgungsbedürfnissen, welche nicht über Gebührensäcke entsorgt werden können, haben ihre Entsorgung in Absprache mit der DILECA (www.dileca.ch) zu organisieren.
Hinweise
- In den UFC darf ausschliesslich Haushaltskehricht in offiziellen DILECA-Gebührensäcken entsorgt werden.
- Das Abstellen von Abfällen neben den Unterflurcontainern ist nicht gestattet.
- Die Nachtruhe sowie die allgemeinen Ruhezeiten gemäss der Polizeiverordnung der Gemeinde Hedingen sind einzuhalten.
Pflichten der Eigentümerschaft / Verwaltung
- Bestehende Container nach Ablauf der Übergangsfrist ausser Betrieb nehmen bzw. entfernen.
- Interne Sammelstellen und Hausordnungen bei Bedarf entsprechend anpassen.
- Neue Mieterinnen und Mieter über das geltende Entsorgungssystem informieren.
Weiterführende Dokumente: