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Die Zentrumsplanung geht in die Entscheidungsphase

Nach acht Jahren Planung und Mitwirkung geht die Zentrumsplanung in die Entscheidungsphase. Am 3. Dezember 2026 befindet die Gemeindeversammlung über drei Vorlagen zur Entwicklung des Hedinger Zentrums.

Die Zentrumsplanung wird seit 2018 gemeinsam mit der Bevölkerung erarbeitet, geprüft und weiterentwickelt. Daraus ist eine sorgfältig abgestimmte Gesamtplanung entstanden. Vorgesehen sind rund 140 durchmischte, altersgerechte und bezahlbare Wohnungen, neue Gewerbeflächen und ein lebendiger Dorfplatz mitten im Dorf. Zentrale Voraussetzung der Planung ist die neue Erschliessungsstrasse. Sie entlastet das Zentrum vom Verkehr und schafft damit Raum für einen autofreien, lebendigen Dorfplatz sowie sichere Fuss- und Velowege.

An der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2026 stehen neben dem Budget 2027 drei Geschäfte zur Zentrumsplanung zur Abstimmung: die Anpassung des Gestaltungsplans «Ernst Schweizer AG», die Erweiterung der Kernzone und die eingereichte Einzelinitiative «Für eine massvolle Zentrumsplanung mit Dorfcharakter».
 

Anpassung des Gestaltungsplans «Ernst Schweizer AG»

Der private Gestaltungsplan umfasst heute neben dem Industrieareal der Ernst Schweizer AG auch Liegenschaften in der Wohn- und Gewerbezone. Diese Grundstücke sind für den Bau von neuen Wohnungen vorgesehen und werden deshalb aus dem Perimeter des Gestaltungsplans herausgelöst. Die Anpassung des Gestaltungsplans lag vom 31. März bis zum 30. Mai 2026 öffentlich auf. Im Rahmen der Mitwirkung wurden insbesondere Fragen zur künftigen Nutzung, zur Parkierung und zur Erschliessung des Industrieareals eingebracht. In der Folge wurde das Parkierungskonzept präzisiert. Zudem wurde ein Erschliessungskorridor festgelegt. Dieser stellt sicher, dass das Areal auch bei neuen betrieblichen Anforderungen durchgängig befahrbar bleibt. Der Korridor hat keinen Einfluss auf die geplante neue Erschliessung des Zentrums.

In Zusammenhang mit der Zentrumsplanung haben die Ernst Schweizer AG und zwei private Eigentümer die Gemeinde darüber informiert, dass sie Teile der Grundstücke an die moyreal Immobilien AG in Kägiswil veräussert haben. Die neue Eigentümerin hat bestätigt, dass sie die Vorgaben und die Ziele der Zentrumsplanung mitträgt.
 

Erweiterung der Kernzone

Die Entwicklung der Bebauung entlang der Zürcherstrasse ist durch die geltende Bau- und Zonenordnung stark eingeschränkt. Mit der Erweiterung der Kernzone schafft die Gemeinde einen geeigneten Rahmen, damit die bestehenden Liegenschaften zeitgemäss erneuert oder ersetzt werden können und gleichzeitig die ortsbauliche Identität des Dorfzentrums erhalten bleibt.

Bei der Vorlage handelt es sich um eine Änderung der Nutzungsplanung. Sie lag ebenfalls vom 31. März bis zum 30. Mai 2026 öffentlich auf. Im Rahmen der Mitwirkung wurde unter anderem gefordert, die Kernzone auf weitere Grundstücke auszuweiten. Der Gemeinderat hat diese Anliegen geprüft, hält jedoch an den Ergebnissen der Testplanung und des daraus hervorgegangenen Syntheseprojekts fest.

Die ausführlichen Mitwirkungsberichte zu den beiden Vorlagen sind unter mitwirken.hedingen.ch verfügbar.
 

Einzelinitiative «Für eine massvolle Zentrumsplanung mit Dorfcharakter»

Ebenfalls zur Abstimmung gelangt die Einzelinitiative «Für eine massvolle Zentrumsplanung mit Dorfcharakter». Die Initiative verlangt unter anderem, auf die geplante Erschliessungsstrasse über das Juventusareal zu verzichten, das gemeindeeigene Land im Eigentum der Gemeinde zu behalten und dieses für Wohnraum und Gewerbeflächen einzusetzen. Der Gemeinderat lehnt die Initiative ab. Aus seiner Sicht stellt die Initiative wesentliche Elemente der Zentrumsplanung infrage. Die von der Gemeinde initiierte und seit 2018 gemeinsam mit der Bevölkerung und Fachplanern entwickelte Planung verbindet verschiedene Anliegen zu einem sorgfältig abgestimmten Gesamtkonzept. Sie beruht auf dem Zusammenspiel mehrerer Elemente. Dazu gehört die neue Erschliessungsstrasse als Schlüsselelement. Die umfangreichen Abklärungen haben gezeigt, dass die vorgesehene Variante die einzige wirksame und bewilligungsfähige Lösung ist, um das Zentrum wirksam vom Verkehr zu entlasten und gleichzeitig die Voraussetzungen für einen autofreien Dorfplatz und sichere Fuss- und Velowege zu schaffen.

Die vorgesehenen Sonderbauvorschriften Zone+ definieren zudem verbindliche Anforderungen an Bebauung, Gestaltung und Freiräume. Damit verfolgt die Zentrumsplanung in wesentlichen Punkten gleiche Ziele wie die Initiative: die bauliche Entwicklung zu lenken, die ortsbauliche Qualität zu sichern und den Charakter von Hedingen zu bewahren. Unterschiedlich sind jedoch die vorgesehenen Wege, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Die Sonderbauvorschriften liegen noch bis zum 26. Oktober 2026 öffentlich auf.

Aus Sicht des Gemeinderats würde eine Annahme der Initiative nicht nur einzelne Elemente der Planung verändern. Wesentliche Teile der Zentrumsplanung müssten überprüft und überarbeitet werden. Dies könnte die Umsetzung um mehrere Jahre verzögern oder sogar verunmöglichen.

Die Anpassung des Gestaltungsplans «Ernst Schweizer AG» und die Erweiterung der Kernzone können unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Initiative umgesetzt werden. An der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2026 wird darum über alle drei Vorlagen separat abgestimmt.
 

Informationsveranstaltung am 10. November 2026

Mit den drei Geschäften zur Zentrumsplanung stehen am 3. Dezember 2026 wichtige Entscheide für die weitere Entwicklung der Gemeinde Hedingen an. Der Gemeinderat möchte die Bevölkerung im Vorfeld über die Vorlagen transparent informieren und Fragen direkt beantworten. Die Gemeinde lädt deshalb am Dienstag, 10. November 2026 um 19:00 Uhr zu einem Informationsanlass in der Turnhalle Schachen ein.
 

Kontakt für Auskünfte

Gemeinde Hedingen
Gemeindepräsidentin
Nicole Doppler
nicole.doppler@hedingen.ch
044 762 25 25