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Aus der Ratsstube - September 2026

Der Gemeinderat hat an seinen Sitzungen vom 18. und 31. August sowie 1., 14. und 28. September 2026 im Wesentlichen folgende Geschäfte behandelt:

Genehmigung Budget 2027 zuhanden der Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat hat das Budget 2027 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2026 verabschiedet. Bei einem Aufwand von CHF 29.48 Mio. und einem Ertrag von CHF 29.59 Mio. wird mit einem leichten Ertragsüberschuss von rund CHF 111'000 gerechnet. Der Steuerfuss soll unverändert bei 100 % bleiben.

Für 2027 sind Nettoinvestitionen von rund CHF 5,9 Mio. vorgesehen. Schwerpunkte bilden unter anderem die Schulliegenschaften, die Zentrumsplanung, die Strassen- sowie die Abwasserinfrastruktur. Für grössere Vorhaben im Rahmen der Zentrumsplanung werden der Bevölkerung separate Kreditanträge zur Abstimmung vorgelegt.

Aufgrund der anstehenden hohen Investitionen in die Abwasserentsorgung werden die Abwassergebühren per 2027 angepasst. Die Mengengebühr steigt von CHF 2.00 auf CHF 2.60 pro m³, die Grundgebühr von CHF 0.12 auf CHF 0.21 pro m² Parzellenfläche.

Über das Budget entscheidet die Gemeindeversammlung am 3. Dezember 2026.


Zentrumsplanung
Der Gemeinderat hat drei Geschäfte der Zentrumsplanung zuhanden der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2026 verabschiedet: Die Erweiterung der Kernzone, die Anpassung des Gestaltungsplans der Ernst Schweizer AG, sowie die Einzelinitiative «Für eine massvolle Zentrumsplanung mit Dorfcharakter».

Die drei Vorlagen betreffen unterschiedliche Bausteine der Zentrumsentwicklung und werden den Stimmberechtigten separat zur Entscheidung vorgelegt.

Genehmigung Erweiterung Kernzone zuhanden der Gemeindeversammlung
Die Bebauung entlang der Zürcherstrasse prägt das Ortsbild von Hedingen wesentlich. Gleichzeitig schränkt die geltende Bau- und Zonenordnung die zeitgemässe Erneuerung oder den Ersatz bestehender Liegenschaften teilweise stark ein. Mit der Erweiterung der Kernzone soll deshalb ein geeigneter Rahmen geschaffen werden, damit sich diese Grundstücke und Gebäude weiterentwickeln können und gleichzeitig die ortsbauliche Identität des Dorfzentrums erhalten bleibt.

Dazu werden ausgewählte Grundstücke entlang der Zürcherstrasse von der heutigen Wohn- und Gewerbezone in die Kernzone umgezont. Die Kernzone trägt der besonderen baulichen Situation im gewachsenen Dorfzentrum besser Rechnung. Bestehende Strukturen, Gebäudevolumen und die Stellung der Bauten können bei künftigen Bauvorhaben angemessen berücksichtigt werden. Ziel ist es nicht, die heutige Bebauung unverändert zu erhalten, sondern die prägenden Qualitäten des Ortsbildes aufzunehmen und eine sorgfältige Weiterentwicklung zu ermöglichen.

Die Teilrevision lag vom 31. März bis 30. Mai 2026 öffentlich auf. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahren wurde unter anderem angeregt, die Kernzone auf weitere Grundstücke auszudehnen. Der Gemeinderat hat diese Anliegen geprüft, hält jedoch an der vorgeschlagenen Abgrenzung fest, die aus der Testplanung und dem darauf aufbauenden Syntheseprojekt hervorgegangen ist.

Nach einem zustimmenden Beschluss der Gemeindeversammlung ist die Genehmigung durch den Kanton erforderlich.

Genehmigung Änderung Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG zuhanden der Gemeindeversammlung
Der private Gestaltungsplan bildet seit 2017 die Grundlage für die Entwicklung des Firmenareals. Im Rahmen der Zentrumsplanung sollen einzelne Flächen in Bahnhofsnähe aus dem Gestaltungsplan entlassen werden. Dadurch können diese künftig in die geplanten Sonderbauvorschriften «Zone+» zugewiesen und für zusätzlichen Wohn- und Gewerberaum entwickelt werden.

Der Gestaltungsplan für das eigentliche Firmenareal bleibt bestehen und wird punktuell angepasst. Die bisher vorgesehene Zufahrt von Norden wird gestrichen, da sie planungsrechtlich nicht umsetzbar ist. Gleichzeitig wird innerhalb des Areals ein Erschliessungskorridor festgelegt, damit das Gelände auch bei künftigen betrieblichen Veränderungen durchgängig befahrbar bleibt. Dieser Korridor hat keinen Einfluss auf die im Rahmen der Zentrumsplanung vorgesehene neue Erschliessungsstrasse.

Während der öffentlichen Auflage gingen verschiedene Einwendungen und Anträge ein. Diese wurden geprüft und teilweise in die Planung aufgenommen. Die Entlastung der Hinteren Bahnhofstrasse und sichere Fuss- und Schulwege bleiben wichtige Anliegen der weiteren Zentrumsplanung.

Nach einem zustimmenden Beschluss der Gemeindeversammlung ist die Genehmigung durch den Kanton erforderlich.

Einzelinitiative «Für eine massvolle Zentrumsplanung mit Dorfcharakter»
Am 19. Juni 2026 wurde die Einzelinitiative «Für eine massvolle Zentrumsplanung mit Dorfcharakter» eingereicht. Sie verlangt verschiedene Anpassungen an der laufenden Zentrumsplanung. Unter anderem soll auf die geplante Erschliessungsstrasse über das Juventusareal verzichtet werden. Zudem soll gemeindeeigenes Land im Eigentum der Gemeinde verbleiben und für Wohn- und Gewerberaum genutzt werden. Für das Juventusareal und das Magnolienquartier fordert die Initiative ausserdem zusätzliche planerische Vorgaben zur Sicherung der baulichen Qualität und des Dorfcharakters.

Der Gemeinderat hat die Initiative geprüft und für gültig erklärt. Damit erfüllt sie die gesetzlichen Voraussetzungen und kann den Stimmberechtigten zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Gültigerklärung stellt keine inhaltliche Beurteilung der Initiative dar.

Der Gemeinderat lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Die Zentrumsplanung und die Initiative verfolgen in verschiedenen Punkten ähnliche Ziele, insbesondere hinsichtlich einer qualitätsvollen baulichen Entwicklung und der Erhaltung des Dorfcharakters. Sie unterscheiden sich jedoch wesentlich in der Frage, wie diese Ziele erreicht werden sollen.

Aus Sicht des Gemeinderats ist insbesondere die neue Erschliessungsstrasse ein zentrales Element der Gesamtplanung. Sie soll das Zentrum vom Verkehr entlasten und damit die Voraussetzungen für einen autofreien Dorfplatz sowie sichere Fuss- und Veloverbindungen schaffen. Bei einer Annahme der Initiative müssten wesentliche Teile der bisherigen Planung überprüft und neu ausarbeitet werden.

Die Erweiterung der Kernzone und die Anpassung des Gestaltungsplans Ernst Schweizer AG können unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Initiative umgesetzt werden. Über alle drei Vorlagen wird deshalb an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2026 separat entschieden.


Wahlanordnung Friedensrichteramt 2027 bis 2033
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf den 28. Februar 2027 festgelegt; ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 6. Juni 2027 statt. Wahlvorschläge können im Rahmen des gesetzlichen Vorverfahrens bis spätestens 11. November 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Hedingen eingereicht werden. Die Vorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unterzeichnet sein und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die provisorischen Wahlvorschläge veröffentlicht; während einer anschliessenden Nachfrist können diese geändert, zurückgezogen oder ergänzt werden. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt mit den öffentlich vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten beigelegt.


Im Weiteren hat der Gemeinderat verschiedene weitere Geschäfte behandelt und genehmigt. Dazu gehört unter anderem:

  • Für die Sanierung der Treppenanlagen der Personenunterführung Arnistrasse beim Bahnhof wurde ein Kredit von CHF 100'000 inkl. MWST bewilligt. Die Sanierung dient der Sicherheit der Passantinnen und Passanten sowie dem langfristigen Erhalt der Anlage.
  • die Aufnahme einer Person in das Bürgerrecht der Gemeinde Hedingen, unter Vorbehalt der erforderlichen kantonalen und eidgenössischen Bewilligungen.

Zudem hat der Gemeinderat die Mitglieder aller Behörden und Kommissionen zum Behördenapéro eingeladen. Der Anlass bot Gelegenheit, sich kennenzulernen, auszutauschen und die Zusammenarbeit für die neue Amtsperiode zu stärken. Die Gemeindepräsidentin dankte allen Anwesenden für ihr Engagement zugunsten der Gemeinde. Unter dem Legislaturmotto «Gemeinsam mehr bewegen» freut sich der Gemeinderat auf eine konstruktive und gute Zusammenarbeit in den kommenden Jahren.

Hedingen, September 2026