Einzugsanzeige
Bitte beachten Sie, dass Vermieter von Wohnräumen nach Art. 53 der kommunalen Polizeiverordnung verpflichtet sind, sämtliche Ein- und Auszüge von Mietern der Einwohnerdienste zu melden. Wir bitten Sie, bei jedem Ein- oder Auszug Ihrer Mieter eine solche Meldung auszufüllen und uns innert der vorgeschriebenen Meldefrist von 14 Tagen zuzusenden. Die Meldung des Ein-/Auszugs durch den Vermieter entbindet die Mieter nicht von der persönlichen Meldepflicht bei uns am Schalter.
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Preis: gratis