Ausschuss für Grundsteuern
Beschreibung Ausschuss für Grundsteuern
Der Ausschuss für Grundsteuern ist ein Ausschuss des Gemeinderates, welcher bei Landverkäufen die zu entrichtenden Grundstücksgewinnsteuer festlegt.
Der Ausschuss für Grundsteuern ist ein Ausschuss des Gemeinderates, welcher bei Landverkäufen die zu entrichtenden Grundstücksgewinnsteuer festlegt.