Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?
Tod zu Hause
- Benachrichtigen Sie den Hausarzt oder melden Sie sich beim Ärztefon, 0800 33 66 55.
- Ein Arzt muss den Tod auf der ärztlichen Todesbescheinigung bestätigen.
- In der Regel benachrichtigt der Arzt das Bestattungsinstitut, welches den Verstorbenen anschliessend in den Aufbahrungsraum beim Friedhof in Hedingen oder ins Krematorium Nordheim bringt, nach Wunsch der Angehörigen.
Bestattungsinstitut für Hedingen:
Bossardt Bestattungen AG
Soodstrasse 21, 8134 Adliswil
Telefon 044 710 99 70
m.bossardt@bossardtbestattungen.ch
www.bossardtbestattungen.ch
Tod im Spital oder Heim
- Wenden Sie sich an das Spitalpersonal. Sie werden über die nächsten Schritte informiert. Die Institutionen im Bezirk Affoltern kennen die entsprechenden Abläufe und Kontaktstellen.
- In anderen Regionen ist es möglich, dass Sie als Angehörige mit anderen Bestattungsinstitutionen in Kontakt kommen. Sie sind in der Wahl des Bestatters frei. Die Gemeinde Hedingen übernimmt jedoch nur die Kosten in der Höhe des Bestattungsinstituts für Hedingen. Falls eine Überführung dringend ist, wenden Sie sich an:
Bossardt Bestattungen AG in Adliswil, Telefon 044 710 99 70
Aussergewöhnlicher Tod
- Bei aussergewöhnlichen Todesfällen wie gewaltsamer Tod, unerklärlicher Tod, Suizid, Verkehrs-, Arbeits- Haushalts- oder sonstige Unfälle muss zudem die Polizei (117) benachrichtigt werden.
Der Weg zum Bestattungsamt
Ein Todesfall ist innerhalb von zwei Tagen dem Bestattungsamt der Gemeinde Hedingen zu melden.
Für die Anmeldung eines Bestattungsgesprächs melden Sie sich bitte vorgängig telefonisch bei der Gemeindeverwaltung.
An Wochenenden oder über Feiertage gibt Ihnen der Telefonbeantworter Auskunft über die Öffnungszeiten der Gemeinde.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Ärztliche Todesbescheinigung (falls die Person Zuhause gestorben ist)
- Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
- Pass, Ausländerausweis, Geburts- und Eheschein (nur für ausländische Staatsangehörige)
Folgende Fragen sind an diesem Gespräch zu klären:
- Art der Bestattung (Erdbestattung oder Urnenbestattung [Kremation])
- Art des Grabes (Erd-, Urnen-, Gemeinschaftsgrab oder Urnennischenwand)
- Eine Urne kann in einem bestehenden Erd- oder Urnengrab beigesetzt werden.
- Ort, Datum und Zeit der Bestattung/Abdankung
Kontakt Kirchen
Reformierte Kirchgemeinde Knonauer Amt
Zürichstrasse 94
8910 Affoltern am Albis
Pfarrer Ueli Flachsmann
Tel. 044 761 64 34
ulrich.flachsmann@ref-knonaueramt.ch
Kath. Pfarrei St. Josef
Seewadelstrasse 13
8910 Affoltern a.A.
Telefon 043 322 61 11
sekretariat.affoltern@kath-affoltern.ch
Bei Fragen steht Ihnen das Bestattungsamt Hedingen gerne zur Verfügung.