Die Details finden Sie hier.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Ort der Auflage sowie Kontaktstelle
Gemeinde Hedingen
Zürcherstrasse 27
8908 Hedingen
Angaben zur Auflage
Der Gemeinderat Hedingen hat am 18. November 2025 die Teilrevision der Nutzungsplanung zur Zentrumsplanung (Umzonung Kernzone) zuhanden des Auflage- und Anhörungsverfahrens gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes verabschiedet.
Die Auflage umfasst folgende Unterlagen:
- Kernzonenplan: Erweiterung Zentrum Mst. 1: 1000 vom 11. November 2025
- Teilrevision Nutzungsplanung: Kernzone Zentrum Mst. 1: 1000 vom 11. November 2025
- Planungsbericht nach Art. 47 RPV Teilrevision Zentrumsplanung, Umzonung Kernzone vom 11. November 2025
Die Unterlagen liegen während der Auflagefrist vom 2. Dezember 2025 bis 31. Januar 2026 bei der Gemeindeverwaltung Hedingen auf und stehen auf der Webseite der Gemeinde hedingen.ch elektronisch zur Verfügung.
Rechtliche Hinweise
Während der Auflagedauer kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens am 31. Januar 2026 (Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, zu richten. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Rechtsmittelfrist
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 31. Januar 2026
Dokumente:
Verabschiedung Teilrevision Zentrumsplanung Umzonung Kernzone
Teilrevision Nutzungsplanung Kernzone Zentrum
Öffentliche Auflage vom 11. November 2025
Kernzonenplan - Erweiterung Zentrum